Die Lebens-und Sozialberatung ist in Österreich neben der medizinischen, psychotherapeutischen und klinisch-psychologischen bzw. gesundheitspsychologischen Versorgung als vierte Säule verankert und seit 1990 ein gebundenes und bewilligungspflichtiges Gewerbe. Für die Erlangung des Gewerbescheins ist eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung notwendig.

Die WKO beschreibt die psychosoziale Beratung folgender Maßen:

„Lang anhaltende psychische Probleme, wie etwa nicht bearbeitete Ängste, Konflikte oder Niedergeschlagenheit, können nahtlos in echte psychische Erkrankungen münden und/oder körperliche Beschwerden fördern oder verursachen, beziehungsweise deren Genesung verzögern. Der Lebensberatung kommt deshalb besondere Bedeutung für die Gesundheit zu, weil sie durch
(Wieder-) Herstellung umfassender Lebenszufriedenheit das psychische Wohlbefinden verbessert. So trägt sie entscheidend zur Genesung und der Aufrechterhaltung der Gesundheit bei. Im Sinne der WHO-Gesundheitsdefinition ist Lebens- und Sozialberatung eine präventive Tätigkeit, die mittels gezielter und strukturierter Gesprächsführung unter Nutzung unterstützender Methoden auf der Grundlage kommunikationswissenschaftlicher, kurztherapeutischer und psychologischer Erkenntnisse das geistige, seelische, körperliche und soziale Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten fördert.“